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Marco Prietz soll Landrat bleiben
Einstimmiges Votum des CDU-Kreisvorstandes

Im September 2026 finden die Kommunalwahlen in Niedersachsen statt. Auch im Landkreis Rotenburg (Wümme) stehen Wahlen der ehrenamtlichen Mitglieder des Kreistages, der Räte in den Samtgemeinden und Gemeinden sowie des Landrates und der Bürgermeister der 13 Verwaltungseinheiten an. Hierfür hat der Rotenburger CDU-Kreisvorstand nun erste Weichen gestellt.

Am Wochenende hat der amtierende Landrat Marco Prietz im Rahmen einer Klausurtagung seine Bereitschaft erklärt, für eine zweite Amtszeit ab November 2026 zur Verfügung zu stehen. Dies traf auf einhellige Zustimmung im CDU-Kreisvorstand, der anschließend eine einstimmige Empfehlung ausgesprochen hat, Prietz erneut als CDU-Kandidaten zu nominieren. Der 36-jährige Bremervörde leitet seit dem 1. November 2021 die Geschicke der Kreisverwaltung und war bei Amtsantritt der jüngste Landrat Deutschlands.

Zusammen mit dem Kreistag hat Marco Prietz bereits in der noch laufenden ersten Amtsperiode eine Vielzahl von Entwicklungen angestoßen und gestaltet. Genannt seien hier der Breitband- und Mobilfunkausbau, die Digitalisierung der Kreisverwaltung, zügigere Baugenehmigungsverfahren sowie massive Investitionen in Schulen und Straßen.

Der CDU-Kreisvorsitzende Dr. Marco Mohrmann macht deutlich: „Marco Prietz hat sich aufgrund seiner Expertise innerhalb kürzester Zeit einen Namen über den Landkreis Rotenburg hinaus gemacht und wurde inzwischen sogar zum Präsidenten des Niedersächsischen Landkreistag gewählt. Wir können uns glücklich schätzen, dass er unser Landrat ist und deshalb soll er es auch bleiben“.

Bereits jetzt beginnen in der CDU die Vorbereitungen auf die Wahlen der Gemeinde- und Samtgemeinderäte sowie des Kreistages. Die CDU wird flächendeckend mit ihren Kandidatinnen und Kandidaten um das Vertrauen werben. Wer Interesse hat, sich gemeinsam mit der CDU kommunalpolitisch zu engagieren, ist herzlich eingeladen, zu den Verbänden vor Ort oder auch dem Kreisverband Kontakt aufzunehmen. Die Wahlzeit der ehrenamtlichen Kreistagsabgeordneten und Ratsmitglieder beläuft sich auf fünf Jahre. Landrat und hauptamtliche Bürgermeister werden hingegen auf acht Jahre gewählt.
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